Diese Rechte des Mieters sollten Vermieter kennen
Das Gesetz auf Ihrer Seite
Streit mit Mietern muss nicht sein – solange sich alle Beteiligten an gesetzliche Regeln und Absprachen halten. Um Konflikte zu vermeiden oder zu klären, sollten Sie als Vermieter auch die Rechte des Mieters kennen.
Viele Rechte des Mieters gehen mit Pflichten für den Vermieter einher. Beides ist im Mietvertrag geregelt, der sich am aktuellen Mietrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) orientieren sollte.
Das Mietrecht sichert vor allem die Rechte des Mieters und schützt ihn vor Willkür.
So ist zum Beispiel eine Hausordnung für den Mieter nur verpflichtend, wenn er sie als Teil des Mietvertrags erhalten und mit seiner Unterschrift anerkannt hat.
Das Hausrecht liegt beim Mieter
Bei Klein- und Schönheitsreparaturen können Sie den Mieter an den Kosten beteiligen.
Als Vermieter treten Sie mit der Wohnungsübergabe das Hausrecht an den Mieter ab. Das heißt, ohne Wissen und Zustimmung des Mieters dürfen Sie die Mietimmobilie nicht betreten. In bestimmten Fällen steht Ihnen aber ein Besichtigungs- und Zutrittsrecht zu. Dies gilt zum Beispiel, wenn Reparatur- und Modernisierungsarbeiten in der Wohnung anstehen, oder wenn Sie die Wohnung einem Nachmieter oder Kaufinteressenten zeigen wollen. Allerdings sollten Sie keinen spontanen Einlass erwarten. Die Rechte des Mieters sehen vor, dass der Termin mindestens einen Tag vorher mit ihm abgesprochen werden muss.
Baumaßnahmen und Instandhaltung
Zu den grundsätzlichen Rechten des Mieters zählt der vertragsgemäße Zustand der Wohnung. Das bedeutet, dass Sie als Vermieter verpflichtet sind, die Wohnung instandzuhalten. Mit Sonderklauseln zu Klein- und Schönheitsreparaturen im Mietvertrag können Sie festlegen, dass der Mieter einen Teil der Kosten für bestimmte Arbeiten übernimmt. Diese Regelungen sind im aktuellen Mietrecht genau definiert und mit vielen Einschränkungen versehen. Deshalb ist es wichtig, darauf zu achten, dass diese Klauseln dem gültigen Stand entsprechen. Wenn die Wohnung dauerhaft Mängel aufweist, die der Vermieter nicht fristgemäß beseitigt, darf der Mieter die Miete mindern. Ein Anrecht auf eine Modernisierung der Wohnung auf den neuesten Stand der Technik besteht jedoch nicht.
Quelle Immobilienscout
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